Exkurs:
Lexikon der Sicherheitstechnik:
Panikschloss
Begriffserklärung:
In den Aussagen der entsprechenden Verordnungen findet man
immer wieder den Hinweis auf Panikschlößer und Panikausrüstungen.
Hier wäre eigentlich die Bezeichnung Antipanik richtig, denn
diese Schlösser bzw. Vorrichtungen sind geschaffen, um Panik
zu verhindern - darum zutreffender ANTIPANIK. Bei einem Türschloß
ist der obere Teil (Schnapper) die Falle und der untere Teil der Riegel.
Versicherungstechnisch gilt eine Tür erst dann als richtig abgeschlossen,
wenn sie mit Falle und Riegel zusammen verschlossen ist.
Das Prinzip:
Bei einem normalen Anti-Panikschloß kann man immer
von innen durch die Betätigung des Drückers (Türklinke)
Falle und Riegel gleichzeitig zurückziehen.
Dies bedeutet, daß eine richtig abgeschlossene (Falle und Riegel
sind zu) Türanlage von innen über eine Drückerbetätigung
geöffnet werden kann, ohne einen Schlüssel zu benutzen.
Diese Art der Schlösser sind zusammengefaßt unter dem Begriff
Anti-Panikschloß. Nach der Betätigung eines Panikschlosses
muß der Riegel manuell mit dem Schlüssel wieder ausgefahren
werden.
Eine Sonderlösung ist das selbstverriegelnde Panikschloß.
Durch das Drücken der Klinke werden nicht nur die Falle und der
Riegel eingezogen, sondern auch die interne Selbstverriegelungsmechanik
vorgespannt. Sobald sich die Tür wieder schließt, wird,
durch Betätigung einer zusätzlichen Steuerfalle, der Riegel
wieder vorgeschoben. Dadurch ist die Tür immer mit Falle und
Riegel verschlossen. Hierbei handelt es sich um eine rein mechanische
Lösung, so daß keinerlei Stromzufuhr und eine damit verbundene
Verkabelung notwendig ist. Eine weitere Sonderlösung sind die
selbstverriegelnden Antipanik-Motorschlösser. Zusätzlich
mit einem Kleinstmotor ausgerüstet, erfolgt die Türentriegelung
über ein Zugangskontrollsystem, eine Zeitsteuerung oder andere
Steuerungsbefehle. Eine mit einem Panikschloß versehene Türanlage
erfüllt sämtliche Forderungen der Bauaufsicht, denn auch
die abgeschlossene Türanlage läßt sich von innen jederzeit
leicht öffnen. Auf der anderen Seite wird jedoch von dem Betreiber
eines Gebäudes am Notausgang in Fluchtrichtung eine Kontrolle
gewünscht, um festzustellen, was hier passiert bzw. ob die Tür
auch wirklich sicher verschlossen ist. Gerade der Türwächter
und die Fluchtweghaube eignen sich daher hervorragend, denn sie bauen
eine Hemmschwelle auf, die erst überwunden werden muß,
um mit dem Panikschloß die Tür zu öffnen.
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