Im Brandschutz werden Abschlüsse von Öffnungen in Bauteilen
mit einer geforderten Feuerwiderstandsdauer "Feuerschutzabschlüsse"
genannt. Hierzu zählen Drehflügeltüren, Schiebetüren,
Tore, Rollläden, Klappen, etc. Feuerabschlüsse sind selbstschließende
Türen und selbstschließende andere Abschlüsse, die
dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers
durch Öffnungen in Wänden oder Decken zu verhindern. Türen
dieser Bauart erfüllen nicht unmittelbar die Eignung einer Rauchschutztür.
Dieser Verwendbarkeitsnachweis muss extra durch Prüfung nach
DIN 18 095 geführt werden. |