Feststellanlagen sind Geräte oder Gerätekombinationen,
die geeignet sind, die Funktion von Schließmitteln (Türschließer)
kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen
Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes oder bei anderweitiger
Auslösung werden offenstehende Abschlüsse selbsttätig
durch die Schließmittel (Türschliesser) geschlossen. Feststellanlagen bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das DIBt beim Einsatz an Feuer- und Rauchschutztüren. Die Eignung an solchen Türen muss im Prüfzeugnis / Zulassung der Tür beschrieben sein.Nach dem betriebsfertigen Einbau ist eine Abnahme durch eine autorisierte Fachkraft durchzuführen. Der Betreiber solcher Anlagen ist verpflichtet, mindestens einmal
pro Jahr eine Prüfung und Wartung der Feststellanlage durchzuführen
oder diese zu veranlassen. Prüfen und Warten dürfen nur
autorisierte Fachkräfte. |