Verwendungszweck: Wohnungstüren. Da bei einer Wohnungstür
die Möglichkeit besteht, dass man sich diese mal "zuhaut" und
dann einen Schlüsseldienst braucht, sollte die oben beschriebene
Sperrfallenfunktion hier keine Verwendung finden. Die gesperrte Falle
macht es dem Schlüsseldienstler unmöglich, die (nicht abgeschlossene)
Tür zerstörungsfrei zu öffnen. Will man trotzdem nicht
auf die zusätzliche Sicherheit der gesperrten Falle verzichten,
sollte man zu dieser Variante greifen. |