Definition: Schloss, das in eine ausgestemmte oder ausgefräste Tasche gesteckt wird (Fräsen, Stemmen). Es wird bei Haustüren und Zimmertüren verwendet, seltener bei Möbeltüren. Einsteckschlösser für Haustüren und Zimmertüren sind genormt (Entfernung, Dornmaß). Entfernung: Abstand zwischen der Mitte des Türdrückers
und der Mitte des Schlüssellochs. Bei Zimmertürschlössern
sind es 72 mm. Bei Haustürschlössern sind es 92 mm. |