Riegel (Türriegel) Mechanische Vorrichtung eines Schlosses zum gesicherten Versperren (Verschließen) einer Tür. Riegel schraubt man meist an die Innenseite des Türblatts. Riegel greifen in einen Schließkasten (Schließkloben) oder in ein Schließblech an der Türzarge, an einer Mauer, im Sturz oder am Boden ein (bestmögliche Verankerung bzw. Befestigung). Der Riegel wird in seinen Grenzlagen durch Zuhaltungen festgehalten
oder fällt als einseitig abgeschrägte Falle durch Zuschlagen
der Tür von selbst ein. Der Riegel darf mit seiner Vorderkante
in zurückgeschlossenem Zustand nicht mehr als 1 mm über
die Stulpoberfläche vorstehen. Riegelschlösser gab es bereits
im 4.Jahrhundert v.Chr.. |