Exkurs:
Lexikon der Sicherheitstechnik:
Rettungswege
Der Teil einer baulichen Anlage, über den Personen eine Anlage
verlassen oder gerettet werden können. Beispiele: Ausgänge,
Flure, Treppenhäuser, Rettungsbalkone, Rettungstunnel. Rettungswege
sind baurechtlich notwendig und müssen (durch grüne Sicherheitsschilder)
gekennzeichnet sein.
Für die Rettungswege gilt folgender Grundsatz:
1. Rettungsweg: Jede Person muß aus einem Aufenthaltsraum
aus eigener Kraft über Gänge, Flure, Treppen und Ausgänge
ins Freie und auf die öffentlichen Verkehrswege gelangen können.
Der 1.Rettungsweg muß gegen Brandeinwirkung geschützt sein.
2. Rettungsweg: Jeder Raum muß zusätzlich
zum 1.Rettungsweg auf einem zweiten Rettungsweg verlassen werden können,
wenn der erste durch Brandeinwirkung nicht begehbar ist, z.B: eine
Feuertreppe. Der zweite Rettungsweg muß vom ersten unabhängig
sein. Er kann aus eigener Kraft benutzt werden, wird jedoch meist
unter Zuhilfenahme der Feuerwehr begangen. Türen und Tore in
Rettungswegen müssen mit Panikschlössern oder ähnlichen
Vorrichtungen ausgerüstet und ohne Hilfsmittel zu öffnen
sein.
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