Auslöseeinrichtung für Notrufanlagen. Notrufmelder müssen
nach Betätigung über eine bleibende Veränderung (Kennung
= unveränderliche Merkmale) verfügen, d.h. es muß
sichtbar sein, daß der die Meldung auslösende Notrufmelder
betätigt wurde, z.B. durch eine bleibende mechanische Veränderung
wie Papierplombe oder durch eine vom Betreiber nicht zurücksetzbare
optische Anzeige (Bild). Die unbeabsichtigte Auslösung eines
Notrufmelders muß erschwert und eine Verwechslung mit anderen
Bauteilen der Elektroinstallation ausgeschlossen sein. |