Exkurs:
Lexikon der Sicherheitstechnik:
DIN 18257 - Anforderungen an Schutzbeschläge
Diese Bestimmungen legen, entsprechend der gewachsenen Ansprüche
der Verbraucher und aufgrund der langjährigen Erfahrungen der
Kriminalpolizei, Begriffe, Maße und verschärfte Anforderungen
sowie Prüfverfahren für Schutzbeschläge fest.
Ein Schutzbeschlag ist dazu bestimmt, an einer Haus- oder Wohnungsabschlußtür
das Schloßgesperre gegen einen unmittelbaren mechanischen Angriff
zu schützen und das gewaltsame Abdrehen des Profilzylinders wirksam
zu erschweren. Schutzbeschläge gewährleisten jedoch nur
in Verbindung mit allen Einzelelementen einer einbruchhemmenden Tür
nach DIN V ENV 1627 (früher DIN V 18103) eine entsprechende optimale
Schutzwirkung.
Der Anwender kann sich, je nach Schutzbedürfnis, für einen
Schutzbeschlag in einer der verfügbaren Widerstandsklassen (ES
1 oder ES2) entscheiden.
Weiterhin sind der Anbohrschutz des Schutzbeschlag-Außenschildes
und die Verbindungselemente am Außenschild bohrerabweisend zu
schützen (Oberflächenhärte 60 HRC).
Die Verbindungselemente (Verschraubung, Stiftverbindung) müssen
so gestaltet sein, daß die Schutzwirkung des Schutzbeschlages
nach Schlagversuchen erhalten bleibt.
Schutzbeschläge nach diesen Normen sind mit Namen/Zeichen des
Herstellers, der Widerstandsklasse und Prüfnummer sowie dem entsprechenden
Prüf- und Überwachungszeichen mit zugehöriger Prüfnummer
zu kennzeichnen; sie unterliegen einer ständigen Eigen- und Fremdüberwachung.
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