allgemein: mechanischer Schutz eines Schlosses oder des Außenschildes eines Türbeschlages und dessen Verbindungselementen; Maßnahmen, um Schloß, Außenschild und Verbindungselemente bohrerabweisend wirksam zu schützen, durch Verwendung von gehärteten Materialien als Bohrschutz. für Schließzylinder: erschwerende Maßnahme gegen
Aufbohrversuche, z.B. durch Verwendung von Stiftzuhaltungen aus Stahl,
Stiftzuhaltungen mit gehärteten Stahleinlagen, gehärtete
Stahlkugeln in den Stiftzuhaltungsfedern, Hartmetallstiften Kontakt:
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